Muss die DENIC prüfen, wer das Anrecht auf eine Internet-Adresse hat? Der Bundesgerichtshof hat im Streitfall um die Adresse „ambiente.de“ ein wichtiges Grundsatzurteil gefällt. Ergebnis: Auch in Zukunft liegt die Verantwortung beim Antragsteller.
Link: http://www.politik-digital.de/netzpolitik/icann/ambiente.shtml